Donaustraße 25, 32

Auf drei Grundstücken entstanden hier 1934 nach einem Entwurf des Architekten Wilhelm Schuhwerk drei Wohnhäuser mit Hakenkreuz-Grundrissen. Die Art und Weise, wie die Baugenehmigung für die Häuser durchgesetzt wurde, wirft ein Schlaglicht darauf, wie Privatpersonen und Privatfirmen den politischen Umschwung der Nationalsozialistischen Zeit für ihre Zwecke instrumentalisierten und damit förderten.

 

Laut den Akten der Lokalbaukommission gehörten die vier Grundstücke Angehörigen des Münchner Bürgertums: einem Geschäftsführer, einem Diplom-Landwirt, einem Bankbeamten und dem Architekten Wilhelm Schuhwerk. Nach Schuhwerks Plänen, ausgeführt von der Firma Held & Francke, sollten sogenannte "Vierspänner" in der völlig unüblichen Form eines Hakenkreuzes entstehen. Im Mai 1933 reichten die Bauherrn ihre Pläne zur Errichtung eines "Deutschen Garteneigenheim" zur Genehmigung ein. Der zuständige Beamte forderte jedoch eine Änderung der Pläne, da wegen der notwendigen Straßenerweiterung Gebäude zurückversetzt werden müssten - gegen den Grundriss hatte er nichts einzuwenden. Inzwischen war jedoch mit den Bauarbeiten bereits begonnen worden. Im September 1933 macht die Baufirma mit einem Schreiben Druck auf die Behörden, indem sie auf den "Aufruf der nationalen Regierung im Frühjahr zur Schaffung von Arbeit" hinweist. Am 20. Oktober 1933 lag die Baugenehmigung vor - München bekam seine "Hakenkreuzhäuser".

 

 

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Textquelle: Benedikt Weyerer, "München 1933 - 1949. Stadtrundgänge zur politischen Geschichte", 2006.

Foto: Donaustraße 32, dietlind pedarnig, 2007